Allgemein

Vor Wahlen sind sie im ganzen Stadtgebiet zu sehen: Wahlplakate aller Parteien. Geretsried hat eine Plakatierungsverordnung – heißt: Plakate dürfen nur an bestimmten Orten angebracht werden und müssen immer mit dem Boden verbunden sein. Vor allem während der Bundestagswahl 2021 und der Landtagswahl 2023 sind immer mehr Verstöße gegen diese Verordnung aufgetreten. Zudem sind viele Plakate beschädigt worden, die dann auf den Straßen herumlagen. Das soll sich unserer Meinung nach ändern. Deshalb fordern wir: Plakate sollen nur noch an den städtischen Plakatwänden angebracht werden. Die Vorteile: Wahlplakate fliegen nicht mehr durch die Gegend, versperren beeinträchtigten Menschen nicht den Weg am Gehsteig und die Plakate werden nicht nach dem Wahlkampf entsorgt. Stadtbild und Umwelt profitieren.

 

Den Antrag im Wortlauf könnt Ihr hier nachlesen: FREIE WÄHLER – ANTRAG PLAKATIERUNGSVERORDNUNG